Die „wilde Ehe“, das Zusammenleben von Paaren und Familien ohne Trauschein, ist in unserer modernen Gesellschaft nichts Ungewöhnliches mehr. Vor dem Gesetz macht es jedoch vielfach einen Unterschied, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Unter anderem betrifft dies auch das Immobilienrecht, insbesondere wenn unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben oder ein gemeinsames Eigenheim bauen möchten.
Aktuelles
Novelle des Meldegesetzes: Neue Mitwirkungspflichten für Wohnungseigentümer und Hausverwalter
Zum ersten November tritt ein neues Meldegesetz in Kraft. Hier werden künftig erstmals bundesweit einheitlich die Art und Weise der Datenspeicherung und Meldepflichten geregelt ebenso wie Melderegisterauskünfte, Ordnungswidrigkeiten und die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen. Auswirkungen hat dies auch auf Vermieter, Eigentümer und Verwalter von Immobilien. Denn die vor über zehn Jahren abgeschaffte Vermieterbescheinigung wird ab dem 1. November 2015 für Vermieter und Verwalter wieder Pflicht.
Bedeutung des Güterstands bei Immobiliengeschäften
Als bestellter Notar in Frankfurt beurkunde ich in unserer Kanzlei zahlreiche Immobiliengeschäfte. Verkauft ein Ehepartner eine Immobilie, so erzeugt die Frage nach dem Güterstand oftmals Verwunderung. Und nicht selten kann diese Frage vom Immobilienverkäufer gar nicht ad hoc beantwortet werden.
Doch warum sind der Beziehungsstatus des Immobilienverkäufers und der damit zusammenhängende Güterstand in der Lebensgemeinschaft beim Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder Grundstücks überhaupt von Bedeutung?
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GmbH-Geschäftsführer: Keine Amtsniederlegung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers in wirtschaftlicher Krise der Gesellschaft
Die Amtsniederlegung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft oder während eines laufenden Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen ist rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam, wenn die Gesellschaft dadurch führungslos wird. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am 11.11.2014 (Az. 20 W 317/11) entschieden.
Checkliste Immobilienkauf: gut vorbereitet zum Notar
Sie beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben? Ob Hauskauf, Eigentumswohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie: In Deutschland muss ein entsprechendes Immobiliengeschäft über einen vom Notar beurkundeten Immobilienkaufvertrag erfolgen.
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Immobilienkauf mit Finanzierung über die Bank
Kaufvertrag, Bestellung der Grundschuld bzw. Grundpfandrecht und Finanzierungsvollmacht: Wie der Hauskauf oder Erwerb einer Immobilie reibungslos klappt, erklärt Notarin Bettina Schmidt in einem neuen Fachartikel.
Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienkauf
Hauskauf, Grundstückskauf oder Erwerb einer Gewerbeimmobilie: Neben dem Kaufpreis fallen hierbei weitere Kosten an, zum Beispiel für die notarielle Beurkundung und Beratung, für den Grundbucheintrag und ggf. die Bestellung einer Grundschuld.
Wie hoch diese Kosten im Einzelfall sind, kann variieren, da mitunter spezielle Sachverhalte vertraglich mitberücksichtigt werden und zum Beispiel ein unterschiedlicher Beratungsbedarf durch Rechtsanwalt und/oder Notar besteht.
Es gibt jedoch Richtwerte und vorgeschriebene Gebühren für einzelne Leistungen, so dass sich die Kosten für den „Standardfall“ durchaus berechnen lassen und Sie schon vor dem Kauf einen ersten Anhalt für die sogenannten Erwerbsnebenkosten erhalten.
Übersichtlich und schnell können Sie dies zum Beispiel mit dem Grundbuchrechner des „Handelsblatt“ kalkulieren:
http://grundbuch.rechner.handelsblatt.com/rechner2/handelsblatt2/
Tag-It: Grundschuld, Grundbuch, Notarkosten, Immobilienkauf, Haus kaufen, Grundstück kaufen, Immobilienkaufvertrag
Immobilienfinanzierung und Bauzinsen: Anstieg nach jahrelanger Talfahrt
Seit 2011 kannten die Zinsen für Bau- und Immobilienkredite im Wesentlichen nur eine Richtung: abwärts. Damit verliefen sie weitgehend parallel zur allgemeinen Zins-Entwicklung und insbesondere der Zinspolitik der europäischen Zentralbank. Seit Mitte April ist nun jedoch ein recht deutlicher Anstieg der Bauzinsen zu beobachten.
Aber warum steigen die Bauzinsen wieder, obwohl die Europäische Zentralbank den Leitzins nicht verändert hat? Wie Banken und Sparkassen genau die Baufinanzierung und die Zinsen für Immobilien berechnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nicht nur der Leitzins, zum Beispiel auch die Renditeerwartungen an den Anleihemärkten nehmen hier einen spürbaren Einfluss. Sehr schön und dennoch kurz und griffig erklärt ein Artikel der „Zeit“ die grundsätzlichen Zusammenhänge, die die Immobilienzinsen beeinflussen:
http://www.zeit.de/2015/21/immobilienkredit-zinsen-steigen
Ausführlichere Informationen zur aktuellen Zinsentwicklung für Baugeld und Immobilienkredite gibt auch der jeweilige Zinsbericht, den der Baufinanzierungsberater interhyp regelmäßig herausgibt.
Tag-It: Bauzinsen, Baufinanzierung, Zinsen Immobilienkredit, Haus kaufen, Immobilienfinanzierung, Zinsentwicklung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ankündigung: Telefonaktion der Frankfurter Rundschau mit Notarin, Rechtsanwältin Bettina Schmidt am Donnerstag, 21. Mai 2015 von 17.30 bis 19.00 Uhr
Ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche – viele Umstände können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern oder über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen dürfen. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollmächtigen möchte, sollte dies unbedingt schriftlich tun.
Warum ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung empfehlenswert, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Warum ist sinnvoll, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu verbinden? Und wie kann die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung (früher Vormundschaft) vermieden werden?

Zu diesen und anderen Fragen gibt die FR-Telefonaktion zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ Ratschläge, an der auch Notarin Bettina Schmidt als Expertin teilnimmt. Sie erreichen Frau Schmidt am Donnerstag, 21. Mai, in der Zeit von 17.30 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 / 21 99 27052
Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung:
Fachartikel: Warum eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte
Tag-IT: Behandlungsabbruch, Betreuung, Betreuungsverfügung, Bevollmächtigter, Generalvollmacht, Notarielle Urkunde, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenvorsorgevollmacht, Vormundschaftsgerichte, Koma, lebenserhaltende Maßnahmen, Unfall
Besitzübergang beim Immobilienkaufvertrag
Auf den Zeitpunkt kommt es an: Vorzeitige Überlassung der Immobilie an den Käufer birgt in der Praxis immer wieder unangenehme Überraschungen, die teuer werden können.
Vorsicht bei der vorzeitigen Überlassung der Immobilie an den Käufer! Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer dem Käufer bereits nach der Beurkundung beim Notar den Schlüssel der gekauften Immobilie überlassen. Dadurch ermöglicht der Verkäufer dem Käufer schon vor Zahlung des Kaufpreises, das Objekt umzugestalten und zu nutzen, bevor er Gewissheit hat, dass der Kaufpreis überhaupt bezahlt werden kann. Das kann verheerende Folgen für den Käufer oder aber bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers für den Verkäufer haben.