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Die Bundesnotarkammer informiert: Wissenswertes zum Immobilienkauf

Kaufpreisfälligkeit, Besitz, Nutzen, Lasten, Eigentumsübergang, Kreditsicherheit und Besonderheiten bei Wohnungskauf: Der Kauf einer Immobilie, sei es nun ein Haus als freistehendes Eigenheim, die Eigentumswohnung oder auch der Erwerb von Gewerbeimmobilien zur Eigennutzung oder als Investitionsobjekt stellt für viele Menschen eine langfristige Investition von ganz besonderer Tragweite dar und wirft viele Fragen auf. Gute Informationen und Beratung sind wichtig, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Bundesnotarkammer (BNotK) widmet diesem Thema daher auch einen eigenen Bereich auf ihrer Internetseite, in dem sie detaillierter auf die einzelnen Punkte eingeht.

Wann zum Beispiel ist der Kaufpreis beim Hauskauf fällig, welche Genehmigungen sollten vorher vorliegen und was hat es mit dem „Eigentumsvorbehalt“ auf sich? Wie verhält es sich mit Erträgen sowie Lasten beim Haus- und Grundstückskauf, ab welchem Zeitpunkt gehen diese auf den neuen Eigentümer über? Welche Formen der Kreditsicherheiten sind gebräuchlich und was genau verbirgt sich hinter Begriffen wie Grundschuld, Hypothek und Recht auf Verpfändung? Augen auf beim Wohnungskauf: Denn in der Regel erwirbt der Käufer hier nicht nur die eigentliche Wohnung sondern auch Anteile an Haus und Grund, verbunden mit entsprechenden Rechten und Pflichten, die per Gesetz im Allgemeinen und im Detail durch die Eigentümerversammlung geregelt werden.

Über diese allgemeinen Informationen hinaus bietet der Notar vor Ort wertvolle Hilfestellung, nicht nur bei der Beurkundung von Kaufverträgen von Immobilien sondern auch als unabhängiger Berater in Vertragsfragen.

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Wissenswertes zum Immobilienkauf

Tag-It: Immobilienkauf, Beratung, Beurkundung Kaufvertrag, Bundesnotarkammer, Notariat, Notar Frankfurt


GmbH-Recht: unerlaubtes „Hin- und Herzahlen“ der Stammeinlage

Für die Gründung einer GmbH ist nach dem GmbH Gesetz das Einzahlen einer Stammeinlage in Höhe von insgesamt 25.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben. Durchaus in der Praxis öfter zu beobachten, gerade bei kleineren Unternehmen und Einzelgründungen, ist das Einzahlen der Stammeinlage zur GmbH-Gründung und eine zeitnahe Entnahme des Kapitals nach erfolgter Gründung. Hierbei ist Vorsicht geboten, wie ein Urteil des OLG Hamm aus Februar 2014 zeigt.

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Warum soll ich für meine Bank eine Grundschuld mit so hohen Zinsen bestellen?

Nimmt ein Immobilieneigentümer bei seiner Bank ein Darlehen auf, so verlangt die Bank zur Sicherung ihrer Forderung in der Regel die Bestellung einer Grundschuld. Was es mit dieser Grundschuld auf sich hat und wieso das Grundstück dabei mit so hohen Zinsen belastet werden soll, obwohl mit der Bank für den eigentlich Kredit, zum Beispiel für die Finanzierung der Immobilie, ein geringer Zinssatz ausgehandelt wurde, das erklärt Notarin Bettina Schmidt:

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Weshalb bei einer Unternehmergesellschaft (UG) das Musterprotokoll selten zu empfehlen ist

Gründer von Unternehmergesellschaften verlangen beim Notar in der Regel die Errichtung der Gesellschaft durch Musterprotokoll. Bei GmbH-Gründungen kommt dieser Wunsch sehr selten vor. Das liegt vermutlich daran, dass im Internet die Empfehlung des Musterprotokolls bei UG-Gründungen weit verbreitet ist. Ein Mandant, der zunächst die Beratung durch den Notar einholt, wird jedoch bald schnell verstehen, weshalb ein auf sein Unternehmen individuell zugeschnittener Gesellschaftsvertrag (Satzung) eine viel bessere Entscheidung darstellt.

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Aktuelle Informationen zur Patientenvorsorgevollmacht

Wichtig auch für jüngere Menschen: Patientenvorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die aktuelle Gesetzeslage schreibt Ärzten vor, dass sie in jedem Fall alles Mögliche für die Lebenserhaltung des Patienten unternehmen. Gleichzeitig hat jeder Bürger das Recht, über Behandlungsmethoden und gesundheitliche Angelegenheiten im Rahmen der geltenden Gesetze selbst zu entscheiden. Doch wie verhält es sich nun, wenn der Patient selbst keine Entscheidung mehr treffen kann, weil er beispielsweise dauerhaft im Koma liegt oder irreparable Hirnschäden erlitten hat?

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Kapitalgesellschaften im Fokus: Die GmbH-Gründung

Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt zur Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Checkliste zur GmbH-Gründung.

Pressemeldung – Frankfurt, 29. Januar 2014 – Eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), denn sowohl Gründungsaufwand als auch erforderliches Stammkapital bei der Gründung einer GmbH sind überschaubar. Als Kapitalgesellschaft kann die GmbH als juristische Person eigenständig Rechtsgeschäfte tätigen und das Vermögen der Gesellschafter ist vom Vermögen der Gesellschaft getrennt. Anders als bei Personengesellschaften wie GbR, oHG oder e.K. haften die Gesellschafter der GmbH also nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen für das Unternehmen. Damit die Gründung einer GmbH reibungslos und schnell klappt, sind im Vorfeld ein paar Dinge zu beachten. Bettina Schmidt, Anwältin im Wirtschaftsrecht und bestellter Notar in Frankfurt am Main, hat speziell hierzu wesentliche Informationen auf der Kanzlei-Homepage zusammengestellt.

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