Es kommt häufig vor, dass ein einmal errichtetes Testament nicht mehr aktuell ist, da sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Erblassers verändert haben und dieser daher auch die Regelungen in seinem Testament entsprechend anpassen möchte. Hintergrund kann beispielsweise die Trennung vom Partner sein oder, dass mittlerweile Kinder vorhanden sind, die auch bedacht werden sollen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Testament zu widerrufen. Meist ist in diesem Fall auch eine neue testamentarische Verfügung zu erstellen. Hierbei gilt es Einiges zu beachten. In einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzlei-Homepage beleuchten wir dieses wichtige Thema genauer: