Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ankündigung: Telefonaktion der Frankfurter Rundschau mit Notarin, Rechtsanwältin Bettina Schmidt am Donnerstag, 21. Mai 2015 von 17.30 bis 19.00 Uhr

Ein schwerer Unfall, Krankheit, Behinderung oder Altersschwäche – viele Umstände können dazu führen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern oder über medizinische Maßnahmen zu entscheiden. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass sich Betroffene in Notsituationen automatisch von ihrem Ehepartner oder ihren Kindern vertreten lassen dürfen. Wer Ehepartner, Kinder, andere Verwandte oder Freunde bevollmächtigen möchte, sollte dies unbedingt schriftlich tun.

Warum ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung empfehlenswert, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist? Warum ist sinnvoll, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu verbinden? Und wie kann die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung (früher Vormundschaft) vermieden werden?

Notarin Bettina Schmidt informiert in FR-Telefonaktion über die Patientenvorsorgevollmacht

Zu diesen und anderen Fragen gibt die FR-Telefonaktion zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ Ratschläge, an der auch Notarin Bettina Schmidt als Expertin teilnimmt. Sie erreichen Frau Schmidt am Donnerstag, 21. Mai, in der Zeit von 17.30 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer: 069 / 21 99 27052

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung:

Pressemeldung Telefonaktion „Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“ von FR und Notarkammer Frankfurt

Fachartikel: Warum eine Patientenvorsorgevollmacht nicht erst im Alter ein Thema sein sollte

Tag-IT: Behandlungsabbruch, Betreuung, Betreuungsverfügung, Bevollmächtigter, Generalvollmacht, Notarielle Urkunde, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenvorsorgevollmacht, Vormundschaftsgerichte, Koma, lebenserhaltende Maßnahmen, Unfall


Besitzübergang beim Immobilienkaufvertrag

Auf den Zeitpunkt kommt es an: Vorzeitige Überlassung der Immobilie an den Käufer birgt in der Praxis immer wieder unangenehme Überraschungen, die teuer werden können.

Vorsicht bei der vorzeitigen Überlassung der Immobilie an den Käufer! Immer wieder kommt es vor, dass Verkäufer dem Käufer bereits nach der Beurkundung beim Notar den Schlüssel der gekauften Immobilie überlassen. Dadurch ermöglicht der Verkäufer dem Käufer schon vor Zahlung des Kaufpreises, das Objekt umzugestalten und zu nutzen, bevor er Gewissheit hat, dass der Kaufpreis überhaupt bezahlt werden kann. Das kann verheerende Folgen für den Käufer oder aber bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers für den Verkäufer haben.

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Rechtssicher vererben: Testament erstellen beim Notar spart Zeit und Kosten

Für das Erstellen eines Testaments ist nach deutschem Recht nicht zwingend ein Notar hinzuzuziehen. Viele Erblasser scheuen daher den Gang zum Notar, weil sie die notariellen Kosten für ein Testament sparen wollen. Aber ist die Testamentserrichtung beim Notar wirklich so viel teurer als das handschriftliche selbst erstellte Testament?

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Zentrales Vorsorgeregister feiert 10. Geburtstag

Das zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer unterstützt die mit Betreuungsverfahren befassten Gerichte und ist zentrale Anlaufstelle, wenn es um das rechtssichere Auffinden von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen geht. Vor 10 Jahren, mit Wirkung zum 1. März 2005, trat die Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister in Kraft und übertrug der Bundesnotarkammer den staatlichen Auftrag zum Registerbetrieb.

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Informationen zur Unternehmensnachfolge

Betriebsübergang und Unternehmensnachfolge ist in Deutschland ein wichtiges Thema. Denn gerade bei vielen mittelständischen, familiengeführten Unternehmen steht aktuell ein umfangreicher Generationenwechsel an.

Neben der Auswahl des passenden Nachfolgers spielen jedoch auch steuerliche Aspekte und ggf. vorhandene Ansprüche anderer Familienmitglieder eine entscheidende Rolle, um einen reibungslosen Betriebsübergang zu gewährleisten.

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Regelungen zum neuen Mindestlohn, Steueränderungen … was Unternehmen wissen sollten

Mit Beginn des Jahres 2015 hat sich einiges geändert im Arbeitsrecht und in der Arbeitswelt. Ungeachtet von Detailfragen, die nur wenige betreffen, gibt es allgemeine Entwicklungen, über die Unternehmer Bescheid wissen sollten, sei es bei der Besteuerung von Unternehmen und Angestellten oder zum Beispiel – eine der wohl bedeutendsten Neuerung 2015 – beim neuen gesetzlichen Mindestlohn.

Das Redaktionsteam von „unternehmer Wissen“ hat es sich zum Ziel gesetzt, hier einen Überblick zu schaffen, und ein kostenloses ePaper zu den wichtigsten Neuerungen im Jahr 2015 herausgegeben.

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Zentrales Testamentsregister: Hessen als sechstes Bundesland vollständig überführt

Mit dem zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer soll sichergestellt werden, dass nach dem Ableben der tatsächliche Wille einer verstorbenen Person auch umfassend umgesetzt wird. Das Testamentsregister ist für alle erbfolgerelevanten Urkunden (z.B. Erbverträge und Testamente) konzipiert, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen und enthält deren Verwahrdaten (z.B. Angaben zur verwahrenden Stelle). In jedem Sterbefall wird es darauf geprüft, ob solche Verwahrangaben speziell für die verstorbene Person vorliegen.

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Bundesregierung beschließt Aktienrechtsnovelle

Am 7. Januar 2015 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AktG (Aktienrechtsnovelle 2014) beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die Beteiligungsstrukturen nicht börsennotierter Unternehmen transparenter werden, als Maßnahme zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung und Geldwäsche, wie der Otto Schmidt-Verlag in einem aktuellen Beitrag zum Thema beschreibt.

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