03.12.2021

Weshalb ein Pflichtteilsverzicht oder auch ein Erbverzicht bei Patchworkfamilien beliebt ist

Die Nachlassregelung in Patchworkfamilien ist oft eine komplizierte Angelegenheit. Mögliche Interessenskonflikte gefährden den Familienfrieden und ohne ausreichende Vorsorge drohen dem länger lebenden Ehegatten im Erbfall schwerwiegende Konsequenzen. In einem neuem Fachbeitrag erklärt Notarin Bettina Selzer, warum der Pflichtteilsverzicht oder sogar der Erbverzicht beim Vererben in Patchworkfamilien so beliebt ist.

Denn mit einer vorausschauenden Nachlassplanung kann für alle beteiligten Planungssicherheit geschaffen werden. Im Rahmen einer notariellen Beratung wird dann gemeinsam geklärt, ob und wie weit es sinnvoll ist, die erwachsenen Kinder um einen Pflichtteilsverzicht oder um einen Erbverzicht zu bitten.

Bei einem Erbverzicht verzichtet das Kind auf sein gesamtes gesetzliches Erbe und damit auch auf sein Pflichtteilsrecht. Beim Pflichtteilsrechtsverzicht wird nur auf den Pflichtteil verzichtet, nicht auf das Erbe. Es ist hierbei auch möglich, dass nur auf den Pflichtteil in Bezug auf einen Teil des Vermögens verzichtet wird, also beispielsweise auf das vom länger lebenden Partner bewohnte Haus oder ein Familienunternehmen. Bezüglich anderer Vermögenswerte bleibt der Pflichtteilsanspruch dann bestehen.

Mit dem Verzicht auf Pflichtteil oder Erbe verbunden können entsprechende Abfindungen oder Ersatzleistungen sein, beispielsweise die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten oder das unveränderliche Festschreiben späterer Erbansprüche.

Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht werden durch eine notarielle Beurkundung erklärt, an der sowohl der Erblasser als auch die Verzichtenden beteiligt sind. Nur damit sind sie wirksam.

Weitere Informationen:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/weshalb-ein-pflichtteilsverzicht-oder-auch-ein-erbverzicht-bei-patchworkfamilien-beliebt-ist/

 

Zusätzliche Informationen und Erläuterungen zum Thema Testament und Erbvertrag finden Sie auch in unseren Notar-Lexikon:

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/