14.07.2020

Warum muss ich bei einem Immobilienkauf einen Notar einschalten und wer trägt die Kosten?

Ist das passende Haus oder die Eigentumswohnung endlich gefunden, muss der Immobilienkauf vertraglich fixiert werden. Doch wieso wird hierfür ein Notar benötigt? Wer beauftragt den Notar und wer hat seine Kosten zu tragen, insbesondere bei Abbruch der Verhandlungen? Muss ich den Kaufvertrag noch von meinem Anwalt prüfen lassen, so dass mir zu den Notarkosten zusätzlich auch noch Kosten beim Rechtsanwalt entstehen?

Bettina Selzer erläutert in einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage die Aufgaben des Notars bei Immobiliengeschäften und gibt Hinweise, worauf Immobilienkäufer bei der Beauftragung des Notars besonders achten sollten.

So ist es sehr wichtig, dass Käufer und Verkäufer alle wesentlichen Detailfragen geklärt haben, bevor sie die Erstellung des Immobilienkaufvertrages beauftragen. Die überwiegenden Notarkosten entstehen nämlich bereits mit der Versendung des vom Notar erstellten Urkundenentwurfs an die Beteiligten, nicht erst bei Beurkundung. Da der Notar ein öffentliches Amt innehat, muss er die Notargebühren auch berechnen, wenn ein Verkauf nicht zustande kommt. Er hat hier keinen Ermessensspielraum.

Zum Glück platzen Kaufverträge, nachdem der Notar beauftragt worden ist, nicht sehr häufig. Immobilienkäufer sollten diese Möglichkeit dennoch berücksichtigen. Anhand einer geeigneten Checkliste zum Immobilienkauf können Sie beispielsweise prüfen, ob Sie sich mit dem anderen Urkundenbeteiligten wirklich über alle wichtigen Punkte einig sind, bevor Sie den Entwurf der Verkaufsurkunde beauftragen.

Den ausführlichen Fachartikel können Sie hier einsehen:

https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/warum-muss-ich-bei-einem-immobilienkauf-einen-notar-einschalten-und-wer-traegt-die-kosten/