22.09.2023

Testament: Anwalt oder Notar?

Ein Testament ist eine juristisch anspruchsvolle Angelegenheit. Handschriftliche Testamente, die ohne juristische Hilfe verfasst werden, sind sehr häufig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Erben und Hinterbliebenen. Juristischer Rat ist beim Schreiben des Testaments daher zu empfehlen. Dies ist sowohl beim Rechtsanwalt als auch beim Notar möglich. Stellt sich nur die Frage, wer ist der richtige Ansprechpartner?

In fachlicher Hinsicht können sowohl der Anwalt, sofern er sich im Erbrecht auskennt, als auch der Notar kompetente Beratung anbieten. Gerade bei größeren Vermögen spielen natürlich auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Hier ist gegebenenfalls eine ergänzende steuerliche Beratung z. B. durch den Steuerberater sinnvoll.

Ein wesentlicher Vorteil bei der Errichtung eines Testaments beim Notar anstatt beim Rechtsanwalt ist die Tatsache, dass der Notar das Testament auch gleich beurkunden kann.

Der Notar bietet damit nicht nur eine kompetente Rechtsberatung zum Testament an. Er kümmert sich auch um die Beurkundung, Hinterlegung beim Nachlassgericht sowie die Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.

Dies schafft Rechtssicherheit, vereinfacht und beschleunigt die Abläufe im Erbfall und kann unter dem Strich Kosten sparen. Die kostenpflichtige Beantragung eines Erbscheins, z. B. zur Vorlage bei Banken oder dem Grundbuchamt, entfällt. Beim anwaltlichen Testament, das anschließend nicht notariell beurkundet wurde, ist ein kostenpflichtiger Erbschein notwendig.

Betrachtet man die anfallenden Gebühren, so sind diese bei der Errichtung eines Testaments beim Notar klar geregelt. Beim Anwalt richten sie sich entweder nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte oder müssen individuell ausgehandelt werden.

Eine Abrechnung auf Basis des Gegenstandswertes nach Gebührenordnung beim Anwalt erzeugt häufig höhere Kosten als beim Notar auch dann, wenn das Testament nicht anschließend noch notariell beurkundet wird. Denn die Beratung beim Notar erfolgt ohne zusätzliche Berechnung, wenn das Testament dort auch beurkundet wird. Sie ist mit den festgelegten Gebühren für die Beurkundung abgegolten. Diese richten sich nach dem Erbvermögen zum Zeitpunkt der Beurkundung und können beim Notar vorab angefragt werden.

Zwei Beispiele zu den Kosten einer Testamentsbeurkundung beim Notar finden Sie auf folgender Seite: Testament schreiben: Diese Vorteile bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Notar

Fazit: Testament beim Anwalt oder Notar

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine wichtige Entscheidung, die frühzeitig getroffen werden sollte. Ein notarielles Testament bietet individuelle und fachkundige Beratung durch den Notar, der auf die komplexen Anforderungen des Erbrechts eingehen kann. Mit einem notariellen Testament können z. B. auch Patchwork-Familien und neue Lebenskonzepte besser berücksichtigt werden. Deren Interessen werden durch die gesetzliche Erbfolge meist nicht zufriedenstellend abgebildet. Zudem kann ein notarielles Testament Kostenvorteile im Vergleich zum Erbschein oder zum Testament beim Anwalt bieten. Ein weiterer Vorteil ist die amtliche Registrierung und Verwahrung des Testaments.

Vorteile Testament beim Notar auf einen Blick:

  1. Kompetente, individuelle Beratung durch den Notar

Die Lebensumstände in unserer modernen Gesellschaft sind vielfältig. Bei einem notariellen Testament ermittelt der Notar in einem persönlichen Gespräch die Bedürfnisse und Wünsche der Erblasser. Er zeigt die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und sorgt dafür, dass die individuellen Vorstellungen bestmöglich im Testament umgesetzt werden.

  1. Rechtssicherheit

Das Erbrecht ist komplex. Formfehler können dazu führen, dass ein eigenhändig geschriebenes Testament angreifbar oder sogar ungültig wird. Selbst die falsche Verwendung einzelner Begriffe kann bewirken, dass der Willen des Erblassers später nicht wie beabsichtigt zum Tragen kommt. Der Notar stellt sicher, dass dieser rechtssicher dokumentiert ist.

  1. Kostenvorteile

Ein notarielles Testament ist oft insgesamt deutlich günstiger als ein anwaltliches Testament. Dies gilt insbesondere, wenn der Wert des Erbes nach der Testamentserrichtung weiter ansteigt. Auch im Vergleich zu einer anwaltlichen Beratung nach Gebührenordnung sind die Kosten beim Notar meist geringer. Die Beratung durch den Notar ist mit den Gebühren für die Beurkundung des Testaments bereits abgegolten.

  1. Amtliche Registrierung und Aufbewahrung

Das notarielle Testament wird unmittelbar nach der Beurkundung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und im Original beim Amtsgericht verwahrt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Testament im Erbfall gefunden und schnell vom Nachlassgericht eröffnet werden kann.

  1. Kein Erbschein notwendig

Die zusätzlichen Kosten und der oftmals mühsame Beweis der Erbenstellung durch eidesstattliche Erklärungen und Personenstandsurkunden entfällt.