02.09.2020

Informationen zur Wahl des Güterstandes und insbesondere zu den Vor- und Nachteilen der Gütertrennung

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht als „normalen“ Güterstand die Zugewinngemeinschaft vor. Wenn Sie als Ehegatten keinen anderweitigen Ehevertrag geschlossen haben, sind Sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Sie können aber vor der Eheschließung oder während der Ehe in einem notariellen Ehevertrag miteinander einen anderen Güterstand vereinbaren. Hier besteht ein Wahlrecht.

Im Güterstand der Gütertrennung findet bei einer Scheidung kein Vermögensausgleich zwischen den Ehegatten statt. Die Gütertrennung wird oftmals von Partnern bevorzugt, die jeder selbständig und vom anderen unabhängig bleiben wollen oder beispielsweise als Unternehmer bzw. Unternehmerin die Auseinandersetzung über Betriebsvermögen vermeiden wollen.

Zu beachten ist jedoch, dass im Güterstand der Gütertrennung zum Teil erhebliche erbrechtliche und erbschaftssteuerliche Nachteile entstehen können. So bietet es sich oftmals eine modifizierte Zugewinngemeinschaft als Alternative zur Gütertrennung an.

Weiterführende Informationen haben wir zum Beispiel in unserem Notar-Lexikon für Sie zusammengestellt:

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/guetertrennung/

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/modifizierte-zugewinngemeinschaft-modifizierter-zugewinnausgleich/

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/gueterstand/

Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei der Wahl des richtigen Güterstandes.