27.09.2023

Informationen zur Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Folgen einer bevorstehenden Scheidung regelt. Sie schafft bereits vor dem Scheidungstermin beim Familiengericht Rechtssicherheit für die Betroffenen und minimiert das Risiko eines langwierigen Scheidungsprozesses.

Viele Ehepartner möchten sich einvernehmlich trennen und ein langes Scheidungsverfahren vermeiden. Die notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung berücksichtigt die individuellen Lebensumstände und kann hier sehr hilfreich sein.

Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Umgangsrecht und nachehelicher Unterhalt können vorab einvernehmlich geregelt werden.

Dies ist besonders wichtig, wenn kein Ehevertrag besteht. Denn der Güterstand des Zugewinnausgleichs, welcher dann automatisch greift, wird der individuellen Situation und den tatsächlichen Absichten der Beteiligten oftmals nicht gerecht.

Im Rahmen der Erstellung und Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung kann Sie der Notar auch beraten. Diese Beratung ist mit der Beurkundungsgebühr bereits abgegolten. Kosten für zusätzliche anwaltliche Beratung können unter Umständen vermieden werden.

Allerdings ist der Notar zur Neutralität verpflichtet und muss stets auf Risiken und Ungleichgewichte hinweisen. Im Einzelfall kann daher auch eine vorhergehende Beratung durch Rechtsanwälte sinnvoll sein.

Ausführliche Informationen zur Scheidungsfolgenvereinbarung haben wir Ihnen auf folgenden Seiten zusammengestellt:

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Scheidungsfolgenvereinbarung für eine einvernehmliche Scheidung