10.05.2023

Immobilienkauf: Finanzierung und Grundschuld

In den meisten Fällen werden die Kaufpreise für Grundstücke oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise durch eine Bank finanziert. Die Bank ist aber nur bereit, das Darlehen für die Kaufpreisfinanzierung auszuzahlen, wenn zu ihren Gunsten eine erstrangige Grundschuld ins Grundbuch eingetragen ist. Der Grundstückskaufvertrag wird in der Regel erst beurkundet, wenn die Finanzierung des Kaufpreises bereits gesichert ist. Direkt im Anschluss an den Beurkundungstermin des Kaufvertrages kann dann vom Käufer auch die Grundschuld beim Notar bestellt und beurkundet werden.

Wie verhält es sich aber, wenn noch eine erstrangige Grundschuld des Verkäufers auf die zu veräußernde Immobilie besteht?

Ist der besicherte Darlehensbetrag bereits bezahlt, lässt sich diese löschen. Hat auch der Verkäufer noch ein Restdarlehen abzutragen, so kann hierfür ein Teil des Kaufpreises eingesetzt werden, um eine anschließende Löschung zu ermöglichen.

Der Notar stellt dann im Treuhandauftrag der Bank sicher, dass die Zahlungen und Eintragungen im Grundbuch ordnungsgemäß erfolgen. So wird auch in diesem Fall der Verkauf und die Übertragung der Immobilie möglich.

Wie das im Detail funktioniert, erklären wir in einem neuen Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage. Auch auf weitere Aspekte gehen wir dabei ein, wie den Umgang mit anderen Rechten und Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, der Übergabe und Eigentumsumschreibung sowie Fragen zur Gewährleistung beim Kauf von Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung.

Informationen zur Finanzierung und Grundschuld beim Erwerb von Immobilien