08.06.2021

Familienrecht: Scheidungsfolgenvereinbarung und Scheidungsimmobilien

Die Trennung ist erfolgt, der Weg zur Scheidung ist aber noch lang. Mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung können Eheleute, die sich getrennt haben, die Ehefolgen jedoch frühzeitig einvernehmlich regeln.

Dies hat viele Vorteile. In der Scheidungsfolgenvereinbarung kann bereits vor dem Scheidungsurteil die Gütertrennung vereinbart werden. Auch weitere Punkte wie der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat und auch Regelungen zu Zugewinnausgleichsansprüchen können bereits einvernehmlich geregelt werden. Das spart Zeit und Kosten im späteren Scheidungsverfahren.

In der Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten sind gemeinsam erworbene Immobilien häufig ein gewichtiger Punkt. Auch hier kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar frühzeitig Klarheit geschaffen werden.

Soll die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt werden? Oder möchte einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen und gegebenenfalls weiter darin wohnen? Wie verhält es sich dann mit noch bestehenden, gemeinsam besicherten Bankdarlehen? Wie erfolgt die Übertragung der Immobilie und was bedeutet dies für den Zugewinnausgleich der Ehegatten?

Als Notare in Frankfurt erörtern wir gemeinsam mit Ihnen diese Punkte und legen die bestmögliche Regelung im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung fest.

Ausführlichere Informationen finden Sie auch in einem Fachbeitrag von Notarin Sonja Reiff auf der Homepage unseres Notariats:

Scheidungsfolgenvereinbarung – Die Scheidungsimmobilie