12.08.2020

Der Notar als unparteiischer Berater bei der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine spezielle Form des Ehevertrages. Sie wird geschlossen, wenn die Eheleute bereits getrennt sind, ein Scheidungsverfahren kurz bevorsteht oder sie sich bereits in einem laufenden Scheidungsverfahren befinden. Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in vielen Fällen von einem Notar beurkundet werden.

Unabhängig von der Beurkundungspflicht ist der Notar der ideale erste Ansprechpartner für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Besteht Einigkeit zwischen den Partnern, ist eine zusätzliche Beauftragung von Rechtsanwälten nicht notwendig. Sie können zusätzliche Anwaltskosten also gegebenenfalls sparen.

 

In einer Pressemeldung unserer Kanzlei geht Notarin Sonja Reiff hierauf näher ein:

https://www.selzer-reiff.de/presse/der-notar-als-unparteiischer-berater-bei-der-scheidungsfolgenvereinbarung/

 

Ausführlichere Informationen zur Funktionsweise der Scheidungsfolgenvereinbarung finden Sie in unserem Notar-Lexikon:

https://www.selzer-reiff.de/notar-lexikon/scheidungsfolgenvereinbarung/