20.03.2024

Der Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter

Als Notare empfehlen wir Unternehmern und Gesellschaftern in der Regel eindringlich, mit ihrem Ehepartner einen Ehevertrag abzuschließen. Warum das so ist, haben wir in einem ausführlichen Fachbeitrag auf unserer Kanzleihomepage dargestellt.

Die wichtigsten Gründe auf einen Blick:

  • Sind Unternehmer und Gesellschafter im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, kann im Scheidungsfall die Existenz des Unternehmens bedroht sein.
  • Ein Unternehmerehevertrag schützt den Fortbestand des Unternehmens und kann gleichzeitig für einen fairen Ausgleich zwischen den Ehepartnern im Fall der Scheidung Sorge tragen.
  • Ein Ehevertrag bietet beiden Eheleuten Planungssicherheit und verringert das Konfliktpotenzial bei einer Scheidung.
  • Für die Erstellung eines Ehevertrages für Unternehmer und Gesellschafter müssen vielfältige Aspekte beachtet werden. Dies erfordert eine frühzeitige, umfassende Beratung und Planung.
  • Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
  • Der Unternehmerehevertrag sollte regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

In unserem Fachbeitrag gehen wir auf die Notwendigkeit, die Gestaltungsmöglichkeiten und die Vorteile eines Ehevertrages für Unternehmer, Gesellschafter und Anteilseigner detaillierter ein. Zudem erfahren Sie, wie Sie einen solchen Ehevertrag erstellen und wir werfen einen Blick auf wichtige Fragen und Herausforderungen, die mit diesem sensiblen Thema verbunden sind.

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Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, die ein solcher Vertrag mit sich bringt, ist eine eingehende Beratung und individuelle Vertragsgestaltung unablässig. Hierbei sind nicht nur emotionale und juristische, sondern auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.

Gerne unterstützen Sie unsere Notare hierbei.